Chemisch-physikalische Behandlungsanlage für Industrieschlämme und Abwässer (CPB)
In der gesamten gewerblichen Wirtschaft und der Industrie werden bei Herstellungsprozessen zum Teil hochbelastete Abfälle produziert.
Diese Abfälle müssen so behandelt werde, dass sie für Mensch und Umwelt keinen Schaden anrichten.
Man unterscheidet diese Abfälle in flüssig und fest. Für die flüssigen Abfälle gibt es seit Jahren bewährte und günstige Behandlungsverfahren. Das chemisch-physikalische-Behandlungsverfahren (CPB).
Die flüssigen und pumpfähigen Abfälle enthalten als Wasserschadstoffe in der Regel alle Schwermetalle oder Ölverunreinigungen und aus den Galvanikbetrieben ist mit Cyanid und Chrom IV-Gehalten zu rechnen. Diese Wasserschadstoffe müssen restlos aus dem Wasser entfernt werden. Nur dann ist eine biologische Behandlung in einer Kläranlage und die Verwertung des Klärschlammes möglich.
Die CPB-Behandlung ist ein Verfahren mit dem Ziel das in den Abfällen enthaltene Wasser von den Schadstoffen zu befreien und das gereinigte Wasser noch einmal zu nutzen oder wieder in die Kläranlage einzuleiten.
Durch dieses Verfahren wird die Abfallmenge um bis zu 90% reduziert. Damit ist das Hauptziel erreicht die Abfallmenge zu reduzieren und den verbleibenden Rest so aufzubereiten, dass eine sichere Endbeseitigung möglich wird.
CPB-Anlagen können für fast alle üblichen Abfälle in jeder Größe errichtet werden. Durch Baukastensysteme sind diese Anlagen leicht erweiterbar und anpassungsfähig. Der Betrieb ist über Computer gesteuert und mit geringem Personalaufwand sicher zu führen.
Beispiel einer Behandlung
Vor jeder Behandlung muss im Labor ein Behandlungsversuch durchgeführt werden um vor der Annahme des Abfalls sicherzustellen, dass der Abfall auch behandelbar ist und die Abwassergrenzwerte eingehalten werden.
Reaktion
Nach Beprobung wird der Abfall in einen Reaktionsbehälter gepumpt und mit entsprechenden Behandlungs-Chemikalien wird eine Reaktion ausgelöst um die Schadstoffe zu lösen.
Nach einer Ruhezeit werden alle leichteren Stoffe wie Öl, Fett und Wachs abgeskimmt und verwertet.
Neutralisation
Nach der Neutralisation wird sich ein Schlamm bilden in dem die Schadstoffe als Flocken vorliegen.
Entwässerung
Diese Flocken werden durch Filterpressen entfernt, das Wasser in die Kanalisation abgegeben und der Filterkuchen, je nach Zusammensetzung als Versatzstoff verwertet oder verbrannt.
Verwertung
Mit diesem Verfahren ist es auch möglich verbrauchte Säuren und Laugen wieder als Behandlungschemikalien einzusetzen. Dadurch kann der Verbrauch von Neuware erheblich eingeschränkt werden.
Steuerung
Die Anlagen werden durch Computersteuerung und Überwachung sehr sicher betrieben.
Grundwasserschutz
Eine Bodenabdichtung mit einer Schutzfolie aus HDPE sorgt dafür, dass auch bei einer Havarie keine Schadstoffe in den Boden gelangen können.
Diese Anlagen wurden von der Envitec bereits in vielen Ländern gebaut und sicher betrieben. Durch die eigenen Betriebserfahrungen werden die Anlagen
stets auf dem Stand der Technik errichtet.
Grundvoraussetzungen für die Errichtung einer CPB-Anlage
Da eine CPB-Anlage aus verunreinigten Industrieabwässern "sauberes Wasser" produziert, ist es natürlich sinnvoll den Standort direkt an einer kommunalen Kläranlage zu wählen. Das Abwasser kann dann zur weiteren biologischen Behandlung direkt zugeführt werden. Ist das nicht möglich, sollte eine Kanalisation zum nächsten Klärwerk vorhanden sein.
Als weiteren Abfall entstehen nach der Behandlung noch Filterrückstände und ölhaltige Rückstände aus dem Spaltverfahren. Die Filterrückstände müssen gesondert entsorgt werden. Das Öl kann thermisch verwertet werden. Um Transportkosten zu sparen, ist natürlich solch eine Anlage möglichst in Ballungsräumen mit entsprechendem Abfallaufkommen anzusiedeln.
Der Platzbedarf für das Gebäude beträgt ca. 700 m² mit einem Betriebsgelände von ca. 10.000 m² Größe in der Nähe einer Hauptstraße. Ausreichende Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Wasser und Kanalisation) sind ebenso Voraussetzung wie der Abstand zur Wohnbebauung von mindestens 500 m.
Alte vorhandene Gebäude sind in der Regel nicht zu gebrauchen, weil die gesamte Behandlungstechnik nur in Gebäuden eingebaut werden darf, wenn
durch eine Dichtungsfolie der Grundwasserschutz gewährleistet werden kann. Selbst wenn heute diese Forderung noch nicht besteht, ist das auf jeden Fall künftig nötig. Nachträglich ist dieser Einbau nicht mehr möglich.
